Die Kompetenz im Bereich Schiedsverfahren liegt in der Parteivertretung, der Schiedsrichtertätigkeit und der schiedsverfahrensspezifischen Beratung.
Parteivertretung von in- und ausländische Mandanten in allen Phasen eines nationalen oder internationalen Schiedsverfahrens (Abfassung der Schiedsklausel, Auswahl der Schiedsrichter, Vertretung im Schiedsverfahren und Vollstreckung des Schiedsspruchs).
Schiedsrichtertätigkeit in nationalen und internationalen, institutionellen und ad-hoc Verfahren.
Beratung von in- und ausländischen Unternehmen und Kanzleien im Hinblick auf schiedsverfahrensspezifische Strategien und Fragestellungen, so z.B. bei der Auswahl oder Ablehnung von Schiedsrichtern, bei der Strukturierung des Verfahrens und der Beweisaufnahme sowie bei der Anerkennung- und Vollstreckung von Schiedssprüchen.