Rechtsgebiete

Familien- und erbrechtliche Mediation

Mediation ist ein Weg zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten. In der Mediation erarbeiten die Parteien gemeinsam im Wege eines strukturierten Verfahrens eine für sie maßgeschneiderte, ihren persönlichen Bedürfnissen und ihrer konkreten Lebenssituation angepasste rechtsverbindliche Lösung ihres Konflikts. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten ohne eigene Entscheidungsbefugnis, der Mediatorin oder dem Mediator, unterstützt. Ziel der Mediation sind Lösungen, die von allen Beteiligten getragen werden und dadurch zu einer zukunftsorientierten und langfristigen und konstruktiven Lösung des Konflikts führen.

Mediation ist ein Verfahren mit hoher Erfolgsquote. Zudem spart die Mediation Zeit und Geld, da sie nicht so langwierig ist wie ein Gerichtsverfahren mit oftmals ungewissem Ausgang.

Ein wichtiger Anwendungsbereich der Mediation ist die

Familienmediation

  • bei Trennung und Scheidung
  • Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder
  • Abfassung oder Abänderung eines Ehevertrages
  • Erbschaftskonflikte und Nachfolgefragen
  • Generationenkonflikte ...


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