
Rechtsgebiete
Familienrecht
Wir sind für Sie da:
- Bei der Beratung anlässlich einer bevorstehenden Eheschließung, bei Bedarf unter Einbeziehung wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen.
- Bei der Beratung von Trennungen und deren wirtschaftlichen Folgen.
- Beim Verfassen von Eheverträgen zur Regelung von Ansprüchen unter Ehegatten, insbesondere für Selbständige und Freiberufler.
- Beim Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften,
- Bei der Vertretung in Ehescheidungsverfahren vor allen Gerichten in Deutschland und der Schweiz, einschliesslich sogenannter Folgesachen wie Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge, pp... .
- Bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen.
- Bei der Regelung erbrechtlicher Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrags mit Erbvertrag, Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder.
- Bei Adoptionen.
- Bei der Vertretung in Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsabkommen.
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