Rechtsgebiete


Familienrecht

Wir sind für Sie da:
  • Bei der Beratung anlässlich einer bevorstehenden Eheschließung, bei Bedarf unter Einbeziehung wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen.
  • Bei der Beratung von Trennungen und deren wirtschaftlichen Folgen.
  • Beim Verfassen von Eheverträgen zur Regelung von Ansprüchen unter Ehegatten, insbesondere für Selbständige und Freiberufler.
  • Beim Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften,
  • Bei der Vertretung in Ehescheidungsverfahren vor allen Gerichten in Deutschland und der Schweiz, einschliesslich sogenannter Folgesachen wie Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge, pp... .
  • Bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen.
  • Bei der Regelung erbrechtlicher Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrags mit Erbvertrag, Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder.
  • Bei Adoptionen.
  • Bei der Vertretung in Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsabkommen.


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