Kanzlei

Die Kanzlei wurde 1995 als freiberufliche Kanzlei gegründet und war von Anbeginn an auf das Familienrecht spezialisiert. Die Fallbearbeitung erfolgte zunächst im gesamten Spektrum familienrechtlicher Problemstellungen.


Durch die ab dem Jahr 1998 hinzukommende Spezialisierung von Frau Rechtsanwältin Conrad auf dem Gebiet des Wirtschafts­rechts, fokussierten sich die zu bearbeitenden Mandate zunehmend auf Fälle, in denen neben familien­recht­lichen Fragestellungen auch das Wirtschaftsrecht (Bewertung von Gesellschaftsanteilen im Zugewinn, Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen für Unternehmer bei Trennung und Scheidung sowie im Vorfeld der Eheschliessung, Vermögens­auseinader­setzungen bei Trennung und Ehescheidung bei Selbständigen sowie vermögenden natürlichen Personen) eine Rolle spielten. Das internationale Familienrecht gewann zudem an Bedeutung.

Die Kanzlei legt Wert darauf, dass familiäre Konflikte anlässlich einer Trennung und Scheidung möglichst durch eine einvernehmliche Lösung beigelegt werden. Dadurch können insbesondere Belastungen für die betroffenen Kinder vermieden werden. Ferner die wirtschaftlichen Folgen für unter­nehmerische Belange eingegrenzt - sowie das Bedürfnis nach Diskretion gewahrt werden.

Idealerweise berät die Kanzlei daher präventiv bei dem Verhandeln und dem Verfassen von Eheverträgen (Gütertrennung, Unterhaltsvereinbarung, erbrechtliche- und gesellschafts-rechtliche Gestaltungen).

Sofern der vorgestellte Fall sich als geeignet erweist, bieten wir Ihnen ein Mediationsverfahren an.

Wenn sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden lässt, vertreten wir Sie vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme BGH) und in der Schweiz auf den Gebieten des Vermögensrechts, des Unterhaltsrechts, der Altersvorsorge und des Erbrechts. In gerichtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit den gemeinsamen Kindern stehen (Umgangsrecht, elterliche Sorge, Kindesunterhalt) verfügt die Kanzlei ebenfalls über langjährige Erfahrung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der internationalen Kindesentführung (HKÜ).

In Notariatsangelegenheiten stehen Ihnen ebenfalls Notare zur Verfügung. Auf eine auch in internationalen Fragen beratende Steuerkanzlei kann zurückgegriffen werden.